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Keine Fristsetzung – kein Schadensersatz für Mängel!

OLG Nürnberg, Beschluss vom 08.03.2023 - 2 U 929/21; BGH, Beschluss vom 14.02.2024 - VII ZR 84/23 (NZB zurückgewiesen)

Die Frage, ob ein Mangel an der Leistung des Auftragnehmers vorliegt oder nicht, beschäftigt die Gerichte nur allzu häufig. Hin und wieder kann diese Frage jedoch bereits deshalb offen bleiben, da die formellen Voraussetzungen der Mangelrüge vom Auftraggeber nicht eingehalten wurden.