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Anerkannte Regeln der Technik nicht eingehalten - Mangel?

OLG Düsseldorf, Urteil vom 27.02.2026, Az. 23 U 155/23

Für die Frage, ob eine Leistung ordnungsgemäß ausgeführt ist, kommt es entscheidend auf die Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik an. Das hat das OLG Düsseldorf nochmals betont.