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Bestellt und nicht abgerufen - AG zahlt?!

LG Freiburg, Urteil vom 08.08.2025, Az. 6 O 53/22

Mitunter gibt es Vertragsleistungen, die der Auftraggeber nicht abruft. Führt er sie selbst aus, reduziert er den Leistungsumfang des Auftragnehmers. Mit den Folgen für die Vergütung setzt sich das Landgericht Freiburg auseinander.