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Ohne Mahnung oder verbindlichen Leistungstermin auch kein Verzug!

OLG Saarbrücken, Urteil vom 11.10.2023 – 2 U 196/22

Für eine wirksame Inverzugsetzung braucht es einen vereinbarten, verbindlichen Leistungstermin. Liegt ein solcher nicht vor, so bedarf es einer Mahnung durch den Auftraggeber. Doch auch die Mahnung muss bestimmten Voraussetzungen entsprechen, auf welche das OLG in seiner Entscheidung eingeht.


Prüfbarkeit ist kein Selbstzweck

OLG Nürnberg, Beschluss vom 06.05.2022 - 13 U 3646/21; BGH, Beschluss vom 30.08.2023 - VII ZR 125/22 (NZB zurückgewiesen)

Nicht die Einhaltung einer Formalie ist entscheidend, sondern ob der hinter der Regelung stehende Zweck erfüllt ist. Eine prüfbare Schlussrechnung ist nicht Selbstzweck, sondern dient dem Interesse des Auftraggebers, alsbald Klarheit darüber zu gewinnen, welche Restzahlungen er noch zu erbringen hat. Hat er bereits Klarheit, ist die Prüfbarkeit nicht entscheidend.


Vertrag: Auftragnehmer schuldet Ausführungsplanung

OLG Köln, Beschluss vom 09.03.2021, Az. 19 U 23/20; BGH 10.05.2023, Az. VII ZR 289/21 (NZB zurückgewiesen)

Sieht der Vertrag eine Ausführungsplanung durch den Auftragnehmer vor, muss er diese erbringen, unabhängig davon, ob er dazu in der Lage ist. Will er diese nicht (vollständig) übernehmen, muss er ggf. Einschränkungen im Vertrag deutlich machen.


Bauhandwerkersicherheit - wann kann sie (nicht mehr) gefordert werden?

OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 06.03.2023, Az. 29 U 115/22

Die Forderung einer Bauhandwerkersicherheit nach § 650f BGB führt nicht selten zu Diskussionen zwischen den Vertragsparteien - insbesondere dann, wenn die Schlussrechnung gestellt wurde oder der Auftraggeber die Leistung als mängelbehaftet ansieht. Ob sich diese Aspekte jedoch tatsächlich auf den Sicherungsanspruch auswirken, klären wir in diesem Video.


Vorauszahlungsbürgschaft: keine Sicherheit für Mängel!

OLG Düsseldorf, Urteil vom 14.06.2022, Az. I-23 U 210/21

Eine Vorauszahlungsbürgschaft ist keine zweite Vertragserfüllungsbürgschaft. Sie besichert das Risiko, dass der Auftraggeber eine Vorauszahlung leistet und dafür keine Leistung erhält. Rechte aus etwaigen Mängeln werden dagegen nicht abgesichert.


Kein verbindlicher Termin - Wann ist Ausführungsbeginn?

OLG Hamburg, Urteil vom 23.02.2023, Az. 4 U 54/22

Ist kein verbindlicher Ausführungstermin vereinbart, so besteht für den Auftraggeber die Möglichkeit des Abrufs der Leistung nach § 5 Abs. 2 VOB/B. Wann der Auftragnehmer tatsächlich mit der Ausführung zu beginnen hat, klärte nun das OLG Hamburg.