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Planungsfehler: Bauüberwacher haftet!

Urteil vom 09.09.2025, Az. 8 U 17/24

Treten Mängel auf, die auf Fehler in der Ausführungsplanung zurückzuführen sind, kommt eine Haftung des Bauüberwachers in Betracht, so das OLG Karlsruhe. Er kann einer mehrerer Beteiligter sein, auf die sich die Verantwortung für Mängel verteilt.