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Bauhandwerkersicherheit - Mängel beseitigen?

OLG Schleswig, Urteil vom 24.07.2024, Az. 12 U 75/23

Stellt der Auftraggeber die Bauhandwerkersicherheit nicht, kann der Auftragnehmer die Beseitigung von Mängeln verweigern. Ist das Erfüllungsstadium beendet, steht dem Auftragnehmer seine Vergütung abzüglich eines Minderwerts für die nicht beseitigten Mängel zu.