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"Gewährleistung nach BGB" - Hemmt Mangelrüge die Verjährung?

OLG München, Beschluss vom 13.06.2024 – 20 U 1009/24 Bau

Im Bauvertragsrecht kommt es oft darauf an, ob und wie lange Gewährleistungsansprüche geltend gemacht werden können. Häufig wird dabei auf die Regelungen des BGB oder der VOB/B zurückgegriffen. Doch was, wenn der Vertrag zwar auf der VOB/B basiert, die Parteien aber vereinbaren, dass die Gewährleistung nach den Vorschriften des BGB geregelt sein soll? Mit seinem Beschluss vom 13.06.2024 hat das OLG München nun klargestellt, wie sich diese Kombination auf die Verjährung und auf die Wirkung einer Mangelrüge auswirkt.