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Mängelbeseitigungskosten immer mit Druckzuschlag! - Wirklich?

OLG München, Urteil vom 22.01.2025, Az. 28 U 2940/24 Bau

Verweigert ein Auftraggeber die Annahme von Mängelbeseitigungsarbeiten, so kann es gerechtfertigt sein, das Leistungsverweigerungsrecht wegen der Mängel auf die reinen Mängelbeseitigungskosten zu beschränken.