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Grenzen der Anordnungsbefugnis des Auftraggebers

OLG Schleswig, Beschluss vom 12.12.2022, Az. 1 U 54/22

Das Anordnungsrecht des AG findet seine Grenze dort, wo die geänderte Ausführung für den AN unzumutbar ist. Außerdem bedarf die Anordnung des AG auch im VOB/B-Vertrag zur Ausführung einer geänderten Leistung der Textform.