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Vermutung genügt nicht für Mangelrüge

OLG Naumburg, Urteil vom 02.11.2023, Az. 2 U 44/20

Der Auftraggeber ist nach der Symptomrechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht verpflichtet, eine Mangelursache zu benennen. Dies bedeutet aber nicht, dass eine vage Mangelbehauptung für eine Mangelrüge genügt, so das OLG Naumburg.