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„Lieferung KW 20“ - verbindlich?

OLG München, Beschluss vom 18.09.2024, Az. 28 U 1261/24

„Lieferung KW 20“ vereinbart, Leistung in KW 22 erbracht. Tritt Verzug des Auftragnehmers ein? OLG München: Nicht automatisch. Mehr zu den Kriterien im Video.